


§ 23 StVZO: Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer
Ein Oldtimer ist mehr als ein Auto – er ist ein Stück Geschichte, ein Kulturgut. Mit einer GTÜ-Oldtimerbegutachtung gem. § 23 StVZO wird bestätigt, dass ein Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht und somit zum Tragen eines H-Kennzeichens würdig ist.
Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
Termin-Hotline : +49 30 7800 1711
Die Oldtimerbegutachtung nach §23 StVZO dient zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer (historisches Fahrzeug). Damit kann ein H-Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.
+49 30 7800 1711
Werdauer Weg 6 D-10829 Berlin
info@gtue-pruefstelle.de
