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Oldtimerbegutachtung

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§ 23 StVZO: Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer

Ein Oldtimer ist mehr als ein Auto – er ist ein Stück Geschichte, ein Kulturgut. Mit einer GTÜ-Oldtimerbegutachtung gem. § 23 StVZO wird bestätigt, dass ein Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht und somit zum Tragen eines H-Kennzeichens würdig ist.

Gesellschaft für Technische Überwachung mbH

Termin-Hotline : +49 30 7800 1711

 

 

 

§ 23 StVZO
Oldtimerbegutachtung

 

 

 

§ 23 StVZO
Oldtimerbegutachtung

Wissensdatenbank

Die Oldtimerbegutachtung nach §23 StVZO dient zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer (historisches Fahrzeug). Damit kann ein H-Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.

 

 

 

§ 29 StVZO
Hauptuntersuchung

 

 

 

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Hauptuntersuchung

 

 

 

§ 19.3 StVZO
Änderungsabnahmen

 

 

 

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§ 23 StVZO
Oldtimerbegutachtung

 

 

 

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Schadengutachten

 

 

 

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