Die Leistungen unserer KFZ Prüfstelle Berlin

Unsere KFZ Prüfstelle Berlin mit Sitz im Stadtteil Schöneberg gehört zu den anerkannten Prüfstellen der GTÜ Berlin. Wir übernehmen einerseits die gesetzlich vorgeschriebenen Hauptuntersuchungen und gelten auch als Sachverständige für die Abnahme von genehmigungspflichtigen Umbauten an Fahrzeugen. Außerdem erstellen wir in Ihrem Auftrag oder im Auftrag Ihrer KFZ-Versicherung Unfallgutachten Berlin und sind als Schadengutachter Berlin aktiv.

KFZ Prüfstelle Berlin

KFZ Prüfstelle Berlin – Wann ist die HU fällig?

Der weitaus häufigste Anlass, zu dem Fahrzeuge in unsere KFZ Prüfstelle Berlin gebracht werden, ist die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung. Deren Notwendigkeit ergibt sich aus den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung. Danach müssen Mietfahrzeuge, Taxis, Omnibusse mit mehr als acht Fahrgastplätzen sowie Anhänger und Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen alle zwölf Monate von der KFZ Prüfstelle Berlin oder den Niederlassungen der anderen Prüforganisationen vorgeführt werden. Die längere Frist von 24 Monaten gilt für:

  • PKW
  • Motorräder
  • Anhänger bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht
  • Lastkraftwagen bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht

Was checkt die KFZ Prüfstelle Berlin bei der HU?

Die KFZ Prüfstelle Berlin muss sich bei den Hauptuntersuchungen an den Grundsatz halten, dass alle für die Betriebssicherheit relevanten Baugruppen geprüft werden. Das beginnt beim Zustand der Karosserie und des Fahrwerks. Unsere Experten vom GTÜ Berlin schauen nach dem Zustand der Achsen, der Felgen und der Reifen. Außerdem wird bei der Hauptuntersuchung durch unsere KFZ-Sachverständigen der Zustand der Bremsanlage, der Beleuchtungsanlage und der Auspuffanlage geprüft. Seit dem Jahr 2010 wird im Rahmen der Hauptuntersuchung auch die Messung der Abgaswerte mit durchgeführt.

Die KFZ Prüfstelle Berlin und die Betriebserlaubnis

Die KFZ-Sachverständigen unserer KFZ Prüfstelle Berlin bieten auch die Überprüfung von Umbauten sowie die Erstellung der für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere notwendigen Gutachten an. Dazu zählen beispielsweise die Teilegutachten, die beim Hinzufügen von Baugruppen notwendig werden. Nicht zu allen nachrüstbaren Bauteilen im Tuningbereich können die Hersteller bereits solche Teilegutachten vorweisen. Welche Gutachten konkret benötigt werden, ist im Paragrafen 19 der Straßenverkehrszulassungsordnung geregelt.

Autoverkäufe und die KFZ Prüfstelle Berlin

Auch wenn die Laufzeit der Plakette der Hauptuntersuchung noch nicht abgelaufen ist, empfiehlt sich bei einem Verkauf die Vorführung des zu veräußernden Fahrzeugs bei der KFZ Prüfstelle Berlin. Mit einer gerade erst erneuerten Plakette lassen sich üblicherweise höhere Verkaufspreise erzielen. Umgekehrt sind unsere KFZ-Sachverständigen gute Ansprechpartner, wenn Sie als potentieller Käufer eines Fahrzeugs Zweifel an den Angaben des Käufers haben. Um beim Kauf von Gebrauchtfahrzeugen kein unnötiges Risiko einzugehen, sollten Sie die Probefahrt zu einer Vorstellung des Fahrzeugs beim GTÜ Berlin nutzen.

Zum Kontakt